Bei Verwendung von Google Analytics und facebook – Impressum

Facebook Social Media

Regelmäßigen Lesern dieses Blogs dürfte diese Information nicht neu sein, dennoch weisen wir erneut darauf hin: Bei Verwendung von Google Analytics ist ein Hinweis im Impressum Pflicht! Derzeit häufen sich aber auch bei facebook-Seiten die Abmahnungen wegen Verletzung der Impressumspflicht. Erfahren Sie hier, was bei Google Analytics und facebook zu beachten ist.

Zur Erinnerung: Das Tracking-Tool Google Analytics ist ein kostenloser Dienst, mit dem das Besucherverhalten auf einer Website analysiert werden kann. Da dabei gezwungenermaßen Daten über die Seitenbesucher erhoben werden, ist Google Analytics vielen Datenschützern ein Dorn im Auge. Um Google Analytics ohne Bedenken zu nutzen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine dieser Voraussetzungen ist ein Hinweis auf die Verwendung von Google Analytics im Impressum Ihrer Website. Google schlägt dafür folgenden Wortlaut vor:

„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“

Quelle: http://www.google.com/intl/de/analytics/tos.html

Wer sich noch weiter über Google Analytics und Datenschutz – besonders in Österreich – informieren will, dem sei der Gastbeitrag von Dr. Thomas Schweiger, LL.M (Duke) empfohlen.

Was beim Impressum Ihrer facebook-Seite zu beachten ist (Beispiel)

Auch als Betreiber einer facebook-Seite sollten Sie sich noch einmal mit Ihrem Impressum beschäftigen. Wenn das Impressum folgende Kriterien erfüllt, haben Sie keine Abmahnung zu befürchten:

– Das Impressum muss deutlich erkennbar sein – ein Besucher Ihrer Seite muss also von Anfang an sehen, wo sich das Impressum befindet

– Das Impressum muss leicht erreichbar sein. Als Grundregel gilt: maximal zwei Klicks – auch in der mobilen Ansicht.

– Achten Sie auch darauf, dass Ihr facebook-Impressum exakt mit dem Impressum auf Ihrer Website übereinstimmt

– Das Impressum muss von Anfang an erreichbar sein, also auch, wenn Sie Ihre facebook-Seite noch nicht vollständig aufgebaut haben.

Die sicherste Lösung: Platzieren Sie in der Infobox einen Link auf das Impressum Ihrer offiziellen Website ein oder weisen Sie ggf. auf einen eigenen Impressums-Reiter hin.

Wichtig ist in beiden Fällen, dass der Begriff Impressum in dem Teil des Infotextes steht, der immer sichtbar ist. Ist das nicht der Fall, sind die Kriterien für ein rechtssicheres Impressum nicht erfüllt.

Die zweite Möglichkeit sind Impressums-Apps, auf deren Verwendung aber auch unbedingt in der Infobox hingewiesen werden sollte. Für die mobile Ansicht sind diese Apps jedoch problematisch, es ist deshalb sinnvoll, das Impressum zusätzlich vollständig in der Infobox unterzubringen.

Online-Experte Michael Kohlfürst ist überzeugt davon, dass eine einfachere Lösung für die Impressumspflicht möglich ist: „Ein Impressum hat schließlich den Zweck, die Transparenz im Internet zu erhöhen – und dient nicht dazu, Seitenbetreiber zu schikanieren.“ Derzeit gilt aber noch: lieber zu viel als zu wenig Impressum.

This post was last modified on 26. September 2018