Immer wieder stellen wir bei neuen SEO Kunden fest, dass auf deren Websites das gesetzlich vorgeschriebene Impressum fehlt. Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein fehlendes Impressum hohe Geldstrafen (bis zu 3.000.- Euro) nach sich ziehen kann. Sogar eine Zivilklage wegen unlauteren Wettbewerbs ist möglich. Werden die folgenden Punkte auf der Website vollständig beachtet, droht jedoch keine Gefahr.

Die Informationspflichten für Anbieter von Inhalten auf Internetseiten sind in § 5 des E-Commerce-Gesetzes (ECG) geregelt. Demnach muss jeder, der eine kommerzielle Seite betreibt, Informationen über sein Unternehmen in Form eines Impressums veröffentlichen.

Auch wenn derzeit die DSGVO im Vordergrund steht sind Bestandteile wie ein Impressum, Datenschutzerklärung und AGB wichtige rechtliche Bestandteile Ihrer Website. Vor allem wenn Sie Suchmaschinenoptimierung betreiben und die Auffindbarkeit Ihrer Seite steigt, dann werden Sie auch für „Fehlersuchende“ besser auffindbar.

Folgende Punkte müssen laut ECG im Impressum angegeben sein:

• sämtliche Kontakt-Möglichkeiten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, Fax, etc.)
• der vollständige Name des Inhabers bzw. der Rechtsform (z.B.: GmbH, etc.)
• ggf. die Firmenbuchnummer und das zuständige Gericht
• die Kammerzugehörigkeit
• die gewerberechtlichen Vorschriften sowie der Zugang zu diesen (Link)
• die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)

Für Online-Shops und andere Anbieter, die konkrete Preise veröffentlichen, gilt zusätzlich: Die Preise müssen gut zu lesen und zuzuordnen sein. Weiters muss deutlich hervorgehen, ob es sich um Brutto- oder Nettopreise handelt und ob die Versandkosten bereits enthalten sind.

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann beispielsweise die Gewährleistungspflicht eines Online-Kaufes verlängern. Ihrem Wettbewerb geben Sie bei einem Impressumsverstoß die Möglichkeit zu einer Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz (UWG) Klage.

Wichtig: Das Impressum sollte auf Ihrer Internet-Seite leicht auffindbar sein. Aber auch bei Social Media wie beispielsweise Facebook Seiten wird die Angabe des Impressum empfohlen. Es ist auch empfehlenswert, dass das Impressum über Suchmaschinen auffindbar ist für Interessenten welche sich über ein Unternehmen infomieren.

Weitere Informationen zur Impressumspflicht finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich sowie als PDF Download.

Beispiel für das Impressum Widget der Wirtschaftskammer Österreich für PromoMasters Suchmaschinenoptimierung. Als Unternehmen können Sie dieses im Firmen A-Zder WKO erstellen und erhalten den Code für Rechtssicherheit.

Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz

10.01.2016: Links wurden aktualisiert