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Markenbegriffe in AdWords verwenden – nun ist alles klar

Ob man in Google AdWords die Marken von Mitbewerbern verwenden darf, wurde am Bundesgerichtshof in gleich 3 Fällen geklärt. Endlich ist klar, dass wiederholt nichts wirklich klar ist und dass es für jede kleine Nuance eine Sonderregelung gibt. Dieses Mal steht es 2:1 für die Verwender fremder Marken in Google AdWords. Hier die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 22. Januar 2009

Gepostet von PromoMasters in Google, Pay Per Click.

22. Januar 2009

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