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Abofallen Abzocke – Beihilfe zum versuchten Betrug

Heute Mittag war es am Amtsgericht in Karlsruhe soweit. Die Inkasso-Anwältin Katja Günther wurde im heute gesprochenen Urteil verpflichtet, einem Abofallen-Opfer die Anwaltskosten zur Abwehr der Inkasso-Forderungen zu ersetzen. Der Vertreter der klagenden Partei, der Rechtsanwalt Benedikt Klas, ließ das Gericht feststellen, dass die Abo-Rechnung nichtig sei. In der Urteilsbegründung ist sogar von der “Beihilfe zum versuchten Betrug” die Rede.

“Genau das war unsere Intention. Wir haben dazu einen Fall herausgegriffen und generalstabsmäßig aufgezogen”, meinte Benedikt Klas, der IT-Rechtsexperte bei der Kanzlei Martin und Küster.

Ich persönlich denke, dass das eine wegweisende Entscheidung im Kampf gegen Abofallen ist und sich nun auch in anderen Rechtsbereichen durchsetzen wird. Scheinbar ist im nun stattfindenden Wertewandel die Zeit der Internet Nepper vorüber. Noch mehr Info bei Pressetext.

Gepostet von Michael Kohlfürst - PromoMasters in Achtung.

25. August 2009

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