AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PromoMasters Online Marketing Ges.m.b.H. wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Michael Kohlfürst MBA CMC.
Die PromoMasters Online Marketing Ges.m.b.H. wird im nachfolgenden als "PromoMasters" bezeichnet. PromoMasters® ist eine eingetragene Marke.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
PromoMasters Informationspflicht laut Ecommerce Gesetz (ECG) durch die Wirtschaftskammer Österreich.
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und "PromoMasters" gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass davon abweichende Vereinbarungen und Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
2. Angebot und Preise
Sämtliche Angebote von "PromoMasters" sind freibleibend. Erst durch die schriftliche Bestätigung von Aufträgen durch "PromoMasters" werden diese für "PromoMasters" verbindlich. Alle Preise sind Fixpreise und exkl. gesetzlicher Steuern, es wird kein Skonto oder Rabatt gewährt.
3. Vertragsabschluss
Erteilte Aufträge sind nach Eingang des Auftrages bei "PromoMasters" Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort schriftlich widersprochen wird.
Die von PromoMasters genannten Termine verschieben sich, sofern der Auftraggeber, das zur Arbeit benötigte Material nicht in der hierzu notwendigen Form zeitgerecht (8 Wochen vor Umsetzung) zur Verfügung stellt.
Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallszeiten entstehen, wird der damit verbundene Mehraufwand dem Auftraggeber nach Preisliste verrechnet. Das gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch "PromoMasters" zu vertreten ist.
4. Zahlungskonditionen
Die Rechnungen von "PromoMasters" sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von "PromoMasters". Bei Zahlungsverzug werden 4% p.A. über die Bankrate verrechnet. Die Zinsenforderung setzt 10 Werktage nach Rechnungsversand ein.
Rechnungen für ein Projekt /Auftrag werden bei Beginn der Arbeiten versandt und sind somit fällig. Promotion Arbeiten sind nicht mehr rückgängig zu machen und dies würde keinen Ersatz der Angelaufenen (Dienstleistungs-) Kosten erwirken.
5. Gewährleistung
Die von "PromoMasters" erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt "PromoMasters" von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von "PromoMasters"auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen beruht.
Mängel an den Leistungen von "PromoMasters" müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung hat "PromoMasters" das Recht, seine Leistungen nachzubessern. Erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wieder auf.
6. Haftung
Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet "PromoMasters" bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
"PromoMasters" übernimmt keine Haftung für Schreibfehler in Angeboten und für Fehler, die erst nach Korrekturen und Freigabe durch den Auftraggeber beanstandet werden. "PromoMasters" übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen sowie Bildmaterial keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seinen eigenen Rechtsberater.
7. Nutzungsrecht
Der Auftraggeber nutzt die von "PromoMasters" erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von "PromoMasters" entwickelt wurden, werden immer nur für ein juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.
8. Zusatzbestimmungen
PromoMasters übernimmt keine Aufträge in Bereichen mit politischen, religiösen oder sexuellen Inhalten sowie MLM Marketing oder Pyramiden-Systeme. Die PromoMasters Arbeiten können jederzeit aufgrund oben genannter Inhalte wieder eingestellt und der Auftrag storniert werden.
Optionale Leistungen werden auf Anforderung des Kunden erbracht. Nach jeweiligen Abschluss der vereinbarten Arbeiten wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
Ein Nachweis über die einzelnen Vorgänge wird nicht erbracht.
"PromoMasters" erteilt keine Garantie auf Erfolg, Listung oder Position in Suchmaschinen und übernimmt keine Haftung oder Garantie bei eventuellen Sanktionen durch Suchmaschinen wie eine Sperrung, Nicht-Aufnahme oder Nicht-Ranking einer Internetseite.
Änderungen, technische Probleme oder PromoMasters Suchmaschinenmarketingungen des Kunden, haben einen Verfall sämtlicher Gewährleistungen und Garantien zur Folge.
Eine Aufnahme Garantie bei Suchmaschinen, Katalogen, Verzeichnissen und Social Media ist nicht garantiert.
9. Konkurrenzklausel
"PromoMasters" akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Grödig, Gerichtsstand ist die Stadt Salzburg, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten. Es gilt österreichisches Recht.
11. Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
12. Referenzen
Der Auftraggeber erteilt PromoMasters mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden und ggf. das Logo zu übernehmen.
Grödig Österreich am 04.09.2019