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Gesetzlich angeorderte Barrierefreie Websites und die Suchmaschinen

Eine Gemeinschaftsklage des Amerikanischen Blindenverbandes bringt vielleicht den Stein ins Rollen – sowohl für Blinde als auch die Suchmaschinen Optimierer. Am Dienstag, 2. Oktober 2007 wurde ein Antrag der National Federation for the Blind ( NFB ) an einem Gericht in Kalifornien eingebracht.

 

Die eingereichte Klage gegen Target enthält den Vorwurf, dass Websites für das Marketing erstellt werden. Dies hätte zur Folge, dass die Websites aufgrund ihres Aufbaus bzw. deren Inhalt für einige Gruppen nicht mehr zugänglich seien.

 

Marc Maurer, der Präsident des NFB verwies dabei darauf, dass Websites die barrierefrei erstellt auch für Suchmaschinen besser seien, da diese wie Bildschirm-Lese-Programme arbeiten. Quelle: MarketPosition

 

Ich darf mich dieser Meinung anschliessen, dass aussagekräftige Meta Tags sowie Link- und Bildbeschreibungen sowohl für Blinde als auch Suchmaschinen von Vorteil sind. Dies gilt auch für eine aussagekräftige Sitemap. Vielleicht erleben so die Meta Tags nicht nur aufgrund besserer Google Klick Resultate sondern auch zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bald wieder ihre Pflicht. Ob dann das Thema Wahrheitsgehalt wieder ungehört von den Richtertischen verschwindet, bleibt noch abzuwarten.

Gepostet von PromoMasters in Suchmaschinen. - Trackback

30. Oktober 2007

1 Kommentar bisher »

  1. Flubby ,

    schrieb am November 11, 2007 @ 21:00

    Da kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen, ich finde das auch sehr gut.

     

 

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