Immer wieder stellen wir bei neuen SEO Kunden fest, dass auf deren Websites das gesetzlich vorgeschriebene Impressum fehlt. Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein fehlendes Impressum hohe Geldstrafen (bis zu 3.000.- Euro) nach sich ziehen kann. Sogar eine Zivilklage wegen unlauteren Wettbewerbs ist möglich. Werden die folgenden Punkte auf der Website vollständig beachtet, droht jedoch keine Gefahr.

Die Informationspflichten für Anbieter von Inhalten auf Internetseiten sind in § 5 des E-Commerce-Gesetzes (ECG) geregelt. Demnach muss jeder, der eine kommerzielle Seite betreibt, Informationen über sein Unternehmen in Form eines Impressums veröffentlichen.

Auch wenn derzeit die DSGVO im Vordergrund steht sind Bestandteile wie ein Impressum, Datenschutzerklärung und AGB wichtige rechtliche Bestandteile Ihrer Website. Vor allem wenn Sie Suchmaschinenoptimierung betreiben und die Auffindbarkeit Ihrer Seite steigt, dann werden Sie auch für „Fehlersuchende“ besser auffindbar.

Folgende Punkte müssen laut ECG im Impressum angegeben sein:

• sämtliche Kontakt-Möglichkeiten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, Fax, etc.)
• der vollständige Name des Inhabers bzw. der Rechtsform (z.B.: GmbH, etc.)
• ggf. die Firmenbuchnummer und das zuständige Gericht
• die Kammerzugehörigkeit
• die gewerberechtlichen Vorschriften sowie der Zugang zu diesen (Link)
• die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)

Für Online-Shops und andere Anbieter, die konkrete Preise veröffentlichen, gilt zusätzlich: Die Preise müssen gut zu lesen und zuzuordnen sein. Weiters muss deutlich hervorgehen, ob es sich um Brutto- oder Nettopreise handelt und ob die Versandkosten bereits enthalten sind.

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann beispielsweise die Gewährleistungspflicht eines Online-Kaufes verlängern. Ihrem Wettbewerb geben Sie bei einem Impressumsverstoß die Möglichkeit zu einer Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz (UWG) Klage.

Wichtig: Das Impressum sollte auf Ihrer Internet-Seite leicht auffindbar sein. Aber auch bei Social Media wie beispielsweise Facebook Seiten wird die Angabe des Impressum empfohlen. Es ist auch empfehlenswert, dass das Impressum über Suchmaschinen auffindbar ist für Interessenten welche sich über ein Unternehmen infomieren.

Weitere Informationen zur Impressumspflicht finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich sowie als PDF Download.

Beispiel für das Impressum Widget der Wirtschaftskammer Österreich für PromoMasters Suchmaschinenoptimierung. Als Unternehmen können Sie dieses im Firmen A-Z der WKO erstellen und erhalten den Code für Rechtssicherheit.

Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz

Google Analytics & Impressum

Zur Erinnerung: Das Tracking-Tool Google Analytics ist ein kostenloser Dienst, mit dem das Besucherverhalten auf einer Website analysiert werden kann. Da dabei gezwungenermaßen Daten über die Seitenbesucher erhoben werden, ist Google Analytics vielen Datenschützern ein Dorn im Auge. Um Google Analytics ohne Bedenken zu nutzen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine dieser Voraussetzungen ist ein Hinweis auf die Verwendung von Google Analytics im Impressum Ihrer Website.

Wer sich noch weiter über Google Analytics und Datenschutz – besonders in Österreich – informieren will, dem sei der Gastbeitrag von Dr. Thomas Schweiger, LL.M (Duke) empfohlen.

Was beim Impressum Ihrer facebook-Seite zu beachten ist

Auch als Betreiber einer facebook-Seite sollten Sie sich noch einmal mit Ihrem Impressum beschäftigen. Wenn das Impressum folgende Kriterien erfüllt, haben Sie keine Abmahnung zu befürchten:

– Das Impressum muss deutlich erkennbar sein – ein Besucher Ihrer Seite muss also von Anfang an sehen, wo sich das Impressum befindet

– Das Impressum muss leicht erreichbar sein. Als Grundregel gilt: maximal zwei Klicks – auch in der mobilen Ansicht.

– Achten Sie auch darauf, dass Ihr facebook-Impressum exakt mit dem Impressum auf Ihrer Website übereinstimmt

– Das Impressum muss von Anfang an erreichbar sein, also auch, wenn Sie Ihre facebook-Seite noch nicht vollständig aufgebaut haben.

Die sicherste Lösung: Platzieren Sie in der Infobox einen Link auf das Impressum Ihrer offiziellen Website ein oder weisen Sie ggf. auf einen eigenen Impressums-Reiter hin.

Wichtig ist in beiden Fällen, dass der Begriff Impressum in dem Teil des Infotextes steht, der immer sichtbar ist. Ist das nicht der Fall, sind die Kriterien für ein rechtssicheres Impressum nicht erfüllt.

Online-Experte Michael Kohlfürst ist überzeugt davon, dass eine einfachere Lösung für die Impressumspflicht möglich ist: „Ein Impressum hat schließlich den Zweck, die Transparenz im Internet zu erhöhen – und dient nicht dazu, Seitenbetreiber zu schikanieren.“ Derzeit gilt aber noch: lieber zu viel als zu wenig Impressum.